Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Früh übt sich: Begleitetes Fahren
15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMedienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch Andreas Mündel von der Fahrschule Mündel ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert Andreas Mündel. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt Andreas Mündel gern persönlich unter der Durchwahl 07651-6365 oder direkt im InfoPoint der Fahrschule Mündel, Hauptstr. 39, 79822 Titisee-Neustadt.
Mehr erfahren >Früh übt sich: BF17 / Motorradhelme
15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Zeitungsberichten zufolge plant die neue Bundesregierung eine Reform der Regeln für Fahranfänger: Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Grund genug also, die geltenden Bestimmungen rund um das Begleitete Fahren („BF17“) noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Was für den Autofahrer die Karosserie, ist dem Biker der Helm. Der ikonische Kopfschutz trotzt Witterungsbedingungen und schützt bei Unfällen vor Verletzungen. In unseren „Biker-News“ widmen wir uns in diesem Monat deshalb ganz dem Motorradhelm. Erholsame und befindliche Feiertage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir Dein Team der Fahrschule Mündel.
Mehr erfahren >Wünsch dir Freiheit zu Weihnachten
12.12.2021 | FAHRSCHUL-NEWSKennst Du das auch?Weihnachten steht schon wieder vor der Tür! Was soll man schenken? Schenk ein Stück zur Freiheit.Ab sofort wieder bei uns erhältlich:Gutscheine zum Führerschein.... und unsere besondere Aktion*: Für Deine Freunde und Geschwister, die bald mit dem Führerschein beginnen möchten, verdoppeln wir den Wert des Gutscheins, den Du erwirbst. Du gibst also 10, 25 oder 50 Euro aus, wir verdoppeln bei Neuanmeldung auf 20, 50, oder 100 Euro Gutschrift!*²Also - nix wie hin, in Deine Fahrschule!* die Aktion läuft bis 17.12.2021 *² nur gültig in Verbindung mit einer Neuanmeldung, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, keine Barauszahlung.
Mehr erfahren >Hast du schon Pläne fürs neue Jahr?
10.12.2021 | FAHRSCHUL-NEWSWie wär's mit mehr Freiheit?Dann mach jetzt den Führerschein und werde damit unabhängig. Wir starten mit unseren Theorie-Online-Kursen (B/BF17) ins Neue Jahr 2022: 24.01.2022 - 10.02.2022oder14.03.2022 - 31.03.2022jeweils 18:00 - 19:30 Uhr, Samstag und Sonntag ist unterrichtsfrei.Sei dabei!Informationen und Anmeldung hier auf der Website oder unter 07651-6365.
Mehr erfahren >InfoPoint ohne Internet
03.12.2021 | FAHRSCHUL-NEWSHeute Mittag ist unser InfoPoint ohne Internet. Auch unser Telefon ist lahm gelegt, sowie der Fahrschul-Chat.Wir sind über E-Mail: info@fahrschule-muendel.de erreichbar. Wir hoffen auf baldige Behebung des Fehlers und wünschen allen ein schönes Wochenende. Das Team der Fahrschule Mündel
Mehr erfahren >ab 24.11. reicht Schülerausweis nicht mehr aus!
22.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWS!!! ACHTUNG !!!Verschärfung der Corona-Regeln soll ab diesen Mittwoch, 24.11.21 gelten: Schülerausweis reicht künftig nicht mehr aus!Die baden-württembergische Landesregierung hat bereits vorab bekanntgegeben, dass mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Corona-Verordnung zur Wochenmitte künftig auch SchülerInnen aktuelle 3G-Nachweise vorlegen müssen. Das bloße Vorzeigen des Schülerausweises wird deshalb auch als Zugangsberechtigung zur Fahrausbildung und zur Fahrerlaubnisprüfung nicht mehr ausreichen. Um den "Zugang" zu Fahrstunden zu bekommen, bieten wir euch einen überwachten Corona-Schnelltest bei uns im InfoPoint an. Kosten z.Zt. 5,--€. Ihr könnt rechtzeitig vor der geplanten Fahrstunde eine Termin bei mir im InfoPoint verabreden. Dieser Nachweis gilt dann allerdings nur für den Zugang zur Fahrausbildung. Diese Tests können aber nicht für andere Einrichtungen (z.B. Friseur- oder Kinobesuch) und damit auch nicht für die theoretische oder die praktische Fahrerlaubnisprüfung verwendet werden.!!! WICHTIG !!!Nicht immunisierte FahrschülerInnen benötigen somit für den Zugang zur Fahrerlaubnisprüfung (Theorie+Praxis) einen von einer anerkannten Teststelle (z.B. Arztpraxis, Apotheke, öffentliches Testzentrum) durchgeführten und bestätigten negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
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