Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Dank neuer Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum Führerschein!
15.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197 Mit unserer neuen Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum PKW Führerschein! Am 1. April 2021 tritt eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar. Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in: Leichteres Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug mind. 10 Fahrstunden im Schaltfahrzeug Evaluierungsfahrt mit deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr. Interesse? Gerne erklären wir dir deine Vorteile sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung im Detail! Vereinbare einfach einen unverbindlichen Termin mit uns. Wir freuen uns auf dich! Dein Team von Fahrschule Mündel
Mehr erfahren >Führerscheinausbildung: Neuregelung der Fahrprüfung
15.01.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMit dem Jahreswechsel hat die praktische Führerscheinprüfung einen moderneren Anstrich erhalten. Einheitliche und objektive Standards sollen zukünftig für mehr Transparenz und Verkehrssicherheit sorgen. Zum 1. Januar 2021 ist mit der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) die 13. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Die Neuregelungen gelten bundesweit für sämtliche Führerscheinklassen und wurde in Zusammenarbeit von der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen, dem Bundesverkehrsministerium, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und der Bundesanstalt für Straßenwesen über mehrere Jahre entwickelt und erprobt. Der Fahraufgabenkatalog, die zentrale Bewertungsgrundlage zur Erfassung der Fahrkompetenz der Führerscheinanwärter, wurde im Zuge von OPFEP nicht nur umfassend inhaltlich und methodisch überarbeitet, sondern auch vollständig digitalisiert. Anstelle des Klemmbretts erfasst der Prüfer seine Beobachtungen fortan mit Hilfe entsprechender Software auf einem Tablet. Der Vorteil gegenüber der handschriftlichen Dokumentation: Die Ergebnisse werden den Prüflingen unmittelbar nach Ende der Fahrt via E-Mail oder per QR-Code zur Verfügung gestellt und machen den Entscheidungsprozess somit nachvollziehbar und weniger willkürlich. Andreas Mündel von der Fahrschule Mündel hat in der Vergangenheit bereits unzähligen Fahranfängern zum Führerschein verholfen und begrüßt die neuen Prüfungsmodalitäten: „OPFEP schafft einheitliche und transparente Standards und bietet Prüfern, Fahrlehrern und Prüflingen nicht nur eine detaillierte Grundlage in der Fahrprüfung, sondern ermöglicht ein noch gezielteres Ausbildungsverfahren insgesamt.“ Für die Führerscheinanwärter ändert sich in den Abläufen dagegen wenig: „Abgesehen von der zehn Minuten längeren Dauer, von denen allerdings schon die Hälfte auf das abschließende Feedbackgespräch entfallen, wird die Prüfung nicht schwieriger“, verrät Andreas Mündel. „Die Anforderungen bleiben die gleichen, nur werden diese nun anhand eindeutig definierter Kriterien abgefragt und festgehalten. So gesehen bedeutet OPFEP für Prüfer und Prüfstellen eine wesentlich größere Umstellung als für Fahrschüler!“ Langfristig versprechen sich die zuständigen Stellen von der Digitalisierung des Prüfungswesens zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitslage auf deutschen Straßen: So soll die Führerscheinausbildung auf Grundlage der Auswertung der erhobenen Datensätze weiter optimiert werden, etwa indem besonders schwierige Verkehrssituationen erkannt und gezielt trainiert werden. So ließe sich das bei Fahranfängern besonders hohe Unfallrisiko weiter vermindern. Weitere Hinweise zum Thema gibt Andreas Mündel jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 07651-6365.
Mehr erfahren >LEIDER SIND WIR GEZWUNGEN UNSERE FAHRSCHULE ERNEUT ZU SCHLIEßEN!
11.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe/r Fahrschüler/in, leider sind auch wir, wie viele andere Unternehmen, gezwungen unsere Fahrschule auf Grund der Corona-Pandemie vorerst zu schließen. Aktuell dürfen wir weder theoretischen, noch praktischen Unterricht für euch anbieten. Wir stehen als Unternehmen voll hinter dieser behördlich angeordneten Entscheidung und tragen sie verantwortungsvoll mit, denn unser aller Gesundheit hat absolute Priorität. Unser Mitgefühl gilt den Menschen, die von diesem unvorhersehbaren Ereignis betroffen sind und wir schätzen die Arbeit all derer aus dem Gesundheitswesen, der lokalen Gemeinden und Regierungen weltweit, die an vorderster Front daran arbeiten, die weitere Verbreitung des Virus weitestgehend aufzuhalten. Im Moment gibt es nicht nur bei uns, sondern sicher auch bei euch, viele Fragen und Unklarheiten in Bezug auf eure weitere Ausbildung. Wir können euch an dieser Stelle nur um eure Solidarität und um eure Geduld bitten. Wir versprechen euch, dass wir alles geben werden, um euch über Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und nach der Krise wieder wie gewohnt für euch da zu sein. Bei Fragen rund um euren Führerschein könnt ihr aber weiterhin volle Unterstützung von uns erwarten. Sicherlich können wir viele Fragen telefonisch klären! Hierfür erreicht ihr uns weiterhin unter 07651-6365 zwischen 11:00 bis 13:00 Uhr (Mo.-Fr.). Oder meldet euch per Chat oder E-Mail. Wir danken für euer Verständnis und eure Mithilfe! Achtet gut auf euch und bleibt gesund, eure Fahrschule Mündel
Mehr erfahren >Achtung Berufskraftfahrer
04.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSAchtung Berufskraftfahrer! Nächste Weiterbildung Samstag, 23.01.20218:00 - 16:00 UhrModul 1: "wirtschaftliche Fahrweise & Assistenzsysteme"Wir bitten um tel. Anmeldung: Tel. 07651/6365Anmeldeschluss 15.01.2021Teilnehmerzahl begrenzt!
Mehr erfahren >News zum Lockdown
16.12.2020 | FAHRSCHUL-NEWSSeit gestern Abend liegen die neuesten, überarbeiteten Beschlüsse des Verkehrsministeriums zur Corona-Verordnung vor: Danach müssen Fahrschulen doch nicht schließen.Parallel dazu steht der dringende Appell der Regierung alle Kontakte auf ein Minimum herunter zu fahren, um die Lage der Neuinfektionen in den Griff zu bekommen. Betriebe sollen in Home-Office gehen oder die Tätigkeit ruhen lassen:Wir haben daher Betriebsferien vom 21.12.20 - 10.01.21.Da wir dann mit euch durchstarten möchten, nutzt gerne die nächsten Tage, um Termine mit eurem Fahrlehrer/ Fahrlehrerin für Januar zu vereinbaren.Wir wünschen euch frohe Weihnachten und einen gesunden Start ins neue JahrEuer Team der Fahrschule Mündel
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